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   OLG Hamm, 24.08.2006 - 23 W 117/06   

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https://dejure.org/2006,11791
OLG Hamm, 24.08.2006 - 23 W 117/06 (https://dejure.org/2006,11791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.08.2006 - 23 W 117/06 (https://dejure.org/2006,11791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. August 2006 - 23 W 117/06 (https://dejure.org/2006,11791)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 31 Abs. 2 Satz 1, 23 Abs. 1 Satz 2 GKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen an eine Haftung des Antragstellers für das Insolvenzverfahren hinsichtlich gerichtlicher Auslagen; Übereinstimmende Erledigungerklärung der Parteien über das Insolvenzverfahren

  • Judicialis

    GKG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; GKG § 31 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragung für im Insolvenzverfahren angefallene gerichtlichen Auslagen nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 23 W 117/06
    Zudem lässt sich eine planwidrige Regelungslücke in § 23 Abs. 1 Satz 2 GKG n.F. als weitere Voraussetzung einer zulässigen Analogie nicht feststellen (vgl. BGH NJW 2003, 1932 und 2473).
  • OLG Köln, 11.10.2005 - 17 W 91/05

    Keine Haftung des Antragstellers für Auslagen bei übereinstimmender

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 23 W 117/06
    Die übereinstimmende Erledigung ist ein eigenständiges Rechtsinstitut, das sowohl inhaltlich als auch in Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Folgen einer Antrags- bzw. Klagerücknahme nicht gleich gestellt werden kann (vgl. auch OLG Köln MDR 2006, 471, 472 mwN).
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