Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.08.2006 - 23 W 117/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,11791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen an eine Haftung des Antragstellers für das Insolvenzverfahren hinsichtlich gerichtlicher Auslagen; Übereinstimmende Erledigungerklärung der Parteien über das Insolvenzverfahren
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostentragung für im Insolvenzverfahren angefallene gerichtlichen Auslagen nach übereinstimmender Erledigungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegen - 25 IN 85/05
- LG Siegen, 09.05.2006 - 4 T 10/06
- OLG Hamm, 24.08.2006 - 23 W 117/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00
Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig
Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 23 W 117/06
Zudem lässt sich eine planwidrige Regelungslücke in § 23 Abs. 1 Satz 2 GKG n.F. als weitere Voraussetzung einer zulässigen Analogie nicht feststellen (vgl. BGH NJW 2003, 1932 und 2473). - OLG Köln, 11.10.2005 - 17 W 91/05
Keine Haftung des Antragstellers für Auslagen bei übereinstimmender …
Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 23 W 117/06
Die übereinstimmende Erledigung ist ein eigenständiges Rechtsinstitut, das sowohl inhaltlich als auch in Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Folgen einer Antrags- bzw. Klagerücknahme nicht gleich gestellt werden kann (vgl. auch OLG Köln MDR 2006, 471, 472 mwN).